Vorsorge als Szenario

Das Thema ist unangenehm, aber mit ein paar gesammelten Gedanken oder im Gespräch mit Ihren Angehörigen schnell erledigt. Nehmen Sie sich einfach ein paar Minuten Zeit und legen Sie Ihre persönlichen letzten Wünsche fest. Legen Sie dieses Dokument zu Ihren wichtigen Unterlagen, damit es im Sterbefall gefunden werden kann.

Wir haben hierfür ein umfangreiches Vorsorge-Szenario in gedruckter Form für Sie vorbereitet. Fordern Sie dies gerne bei uns an. Auf Wunsch hinterlegen wir dies sorgfältig auch in unserem Hause und garantieren die zuverlässige Umsetzung.

Sie haben hier die Möglichkeit, ein Vorsorge-Formular ganz bequem online auszufüllen und direkt an uns zu senden.
Wir bereiten das Dokument dann unterschriftsreif für Sie vor.

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Wie verfasse ich ein Testament?

Auch wenn Sie sich schwer damit tun, den letzten Willen zu Papier zu bringen: Ein Testament sollte jeder verfassen, der sein Erbe nach seinen eigenen Wünschen verteilen möchte.

Testament handschriftlich verfassen

Das Testament muss komplett eigenhändig sowie handschriftlich verfasst sein und Namen, Datum und Ort enthalten. Grundsätzlich empfiehlt sich eine notarielle Beratung, besonders wenn Ihre Vermögensverhältnisse kompliziert sind oder Sie als Selbstständiger ein eigenes Unternehmen betreiben.

Das Schriftstück kann auch von einem Notar „öffentlich“ erstellt werden. Der letzte Wille wird hierbei vor einem Notar mündlich erklärt und von diesem handschriftlich niedergeschrieben. Das Testament unterschreiben Sie anschließend gemeinsam.

Wichtig ist, dass aus dem Testament die „Erbquote“ hervorgeht, das heißt, wer allein oder zu welchem Bruchteil erben soll. Ein gewisser Nachlass kann einer bestimmten Person zugesprochen werden. Kinder und Ehepartner des Verstorbenen steht die Auszahlung eines Pflichtteils zu, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht.

Sie können Ihr Testament jederzeit widerrufen, ändern und ergänzen. Amtlich aufbewahrt bis zum Eintreten des Sterbefalls wird das Schriftstück beim Nachlassgericht.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt die Broschüre „Erben und Vererben“ zur Verfügung.

Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Für ein rechtssicheres Testament kontaktieren Sie einen Anwalt, der Sie ausführlich zum Thema Testament und Erbrecht berät.

Digitaler Nachlass

Persönliche Zugangsdaten, Online-Verträge und Passwörter

Jeder Internet-Nutzer hinterlässt nach seinem Tod einen persönlichen digitalen Nachlass. Dieser ergibt sich aus der digitalen Identität, die alle gespeicherten Daten zur Person beinhaltet.

Die Angehörigen wissen oft nicht, ob und wo genau der Verstorbene Spuren im Internet hinterlassen hat. Dort geschlossene Verträge und Verbindlichkeiten bleiben aber über den Tod hinaus bestehen! Im Trauerfall können verbleibende Verträge, Abonnements etc., nämlich der digitale Nachlass, für Angehörige erhebliche Kosten verursachen.

Mit einem Online-Schutzpaket können Sie als Angehörige diese Hinterlassenschaften einfach ermitteln lassen. Gefundene Verträge oder Nutzerkonten können dann übernommen oder gekündigt werden. Ermittelte Guthaben werden auf die Hinterbliebenen übertragen. Sie haben jederzeit die Kontrolle über alle Recherche-Ergebnisse und können diese online abrufen.

Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen Columba, den digitalen Nachlassdienst: www.columba.de

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne persönlich.

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