Sonderurlaub bei Todesfall

Bei einem Todesfall in der Familie haben Sie als Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf Sonderurlaub.
Ob dieser gewährt wird und wie viele Tage es sind, ist im jeweiligen Tarifvertrag vereinbart.

Zwei Tage stehen zur Verfügung.

Beim Tod von Eltern, Ehepartnern oder Kindern stehen dem Arbeitnehmer üblicherweise 2 Tage Sonderurlaub zu. Wir empfehlen Ihnen, mit Ihrem Arbeitgeber zu sprechen und sich über die Regelungen in Ihrem Unternehmens zu informieren. Gleichzeitig bekommt Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit, Verständnis für Ihre emotionale Situation in der Trauer zu zeigen.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Sonderurlaub im Todesfall bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

Gedenktage


Gedenktage sind fest im Kalender verzeichnete Tage, an denen wir uns an bestimmte Ereignisse oder Personen erinnern. Auch für das Gedenken an Verstorbene gibt es besondere Tage, die uns einen feierlichen Rahmen für liebevolle Erinnerungen geben.

Totensonntag

Der Totensonntag findet traditionell im November jedes Jahres statt und ist der letzte Sonntag vor dem ersten Advent. An diesem Tag wird der Verstorbenen gedacht. Viele Angehörige nutzen den Totensonntag, um zum Friedhof zu gehen, die Gräber feierlich zu schmücken und im Gedenken Kerzen anzuzünden.

Allerheiligen

In katholisch geprägten deutschen Bundesländern gilt Allerheiligen als gesetzlicher Feiertag. Er wird jedes Jahr am 1. November gefeiert. An Allerheiligen gedenken wir aller Heiligen. Im Laufe der Geschichte hat die katholische Kirche mehr als 6.000 Menschen heiliggesprochen. Das Leben dieser Menschen soll ein Vorbild für alle Christen sein und dieser wird feierlich gedacht.

Allerseelen

Allerseelen ist der „Tag des Gedenkens an alle verstorbenen Gläubigen“. Die römisch-katholische Kirche feiert dieses Gedächtnis einen Tag nach Allerheiligen, am 2. November. Hinterbliebene gedenken an diesem Tag ihrer Verstorbenen, also aller Seelen. Die Gräber werden besucht und besonders schön geschmückt. Außerdem werden Grablichter als „Ewige Lichter“ zur Erinnerung angezündet.

Gedenkfeiern

Sechswochenamt

In der katholischen Kirche wird sechs Wochen nach dem Todestag das sogenannte Sechswochenamt zelebriert. Die Dauer von sechs Wochen geht auf die traditionell ebenfalls 40-tägige Fastenzeit zurück, die nach Ostern abgehalten wird. Beim Sechswochenamt wird während einer Messe feierlich der Verstorbenen gedacht. Es soll die erste Phase der Trauerzeit abschließen und Hoffnung und Zuversicht vermitteln.

Seelenamt

Unter einem Seelenamt versteht die römisch-katholische Kirche ebenfalls einen Gedenkgottesdienst. Dieser kann durch die Angehörigen mittels einer Spende, dem sogenannten Messstipendium, veranlasst werden. Häufig wird das Seelenamt am Geburtstag des Verstorbenen abgehalten. Ein Seelenamt kann auch mit Hinzunahme des Chores erfolgen, dann wird es als Requiem bezeichnet.

Aussegnung

Bei einer Aussegnung wird in der evangelischen Kirche eine religiöse Zeremonie an einem Verstorbenen durchgeführt. Dies geschieht durch eine Pfarrerin oder einen Pfarrer entweder noch am Sterbebett oder während der Beerdigung. Hierbei wird ein letzter Segen für den Verstorbenen gesprochen.